Die Delegiertenversammlung, gestützt auf § 10 der Synodalverordnung, hat am 18.12.2013 folgendes Reglement der Delegierten der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule beschossen

Zürich (vom 18.12.2013)

Die Delegiertenversammlung, gestützt auf § 10 der Synodalverordnung, beschliesst:

A. Bezirksversammlungen

§ 1.  
1. Die Bezirksversammlungen achten bei der Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten darauf, dass wenn möglich Lehrpersonen aller Volksschulstufen gewählt werden.
2. Eine Wiederwahl der Delegierten und Ersatzdelegierten ist möglich.
3. Die Delegierten und Ersatzdelegierten werden im geheimen Verfahren gewählt.

B. Delegiertenversammlung

§ 2.
1. Ergänzend zu § 59 des Volksschulgesetzes kann die Delegiertenversammlung zuhanden des Vorstandes Anträge stellen.
2. Die Anträge beziehen sich auf schulische und pädagogische Themen.
§ 3.
1.An der Delegiertenversammlung sind alle gewählten Delegierten oder Ersatzdelegierten ihres Bezirks teilnahmeberechtigt. Neben den Delegierten oder Ersatzdelegierten sind Gäste der Lehrerverbände, der Bildungsdirektion sowie die Vertretung der Volksschule im Bildungsrat zur Teilnahme an den Versammlungen berechtigt.
§ 4.
1. Wird vor Beginn der Abstimmung die Beschlussfähigkeit bezweifelt, ordnet die Präsidentin oder der Präsident eine Auszählung an.
2. Stellt das Präsidium fest, dass die Delegiertenversammlung nicht beschlussfähig ist, sind die Abstimmungen lediglich konsultativ.
3. Abstimmungen werden in der Regel offen durchgeführt. Auf Antrag kann die Mehrheit der Stimmberechtigten eine geheime Abstimmung verlangen.
§ 5.
Bei der Nomination der Vertretung in den Bildungsrat wird eine geheime Wahl durchgeführt. Es gilt das absolute Mehr gemäss § 78 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003.
§ 6.
Die Amtszeit der Delegierten endet mit dem Austritt aus dem Schuldienst oder wenn die gewählte Lehrperson nicht mehr in ihrem Bezirk tätig ist.
§ 7.
1. Scheidet eine Delegierte oder ein Delegierter vor Ende der Amtsdauer aus, tritt die Ersatzdelegierte oder der Ersatzdelegierte die Nachfolge an. Die oder der Delegierte mit dem zweitbesten Resultat bei der Wahl der Delegierten tritt die Nachfolge an.
2. Die Ersatzdelegierte oder der Ersatzdelegierte vertritt die Delegierte oder den Delegierten, wenn sie oder er an den Versammlungen nicht teilnehmen kann.

C. Vorstand der Delegiertenversammlung

§ 8.
Der Vorstand der Delegiertenversammlung
a. vertritt die Geschäfte der Lehrpersonenkonferenz gegenüber der Bildungsdirektion und gegen aussen,
b. bezeichnet die Vertretung der Synode für die Kommissionen und Arbeitsgruppen des Bildungsrates und der Bildungsdirektion,
c. legt die Daten der ordentlichen Delegiertenversammlungen fest.
§ 9.
Der Vorstand wird im geheimen Verfahren gewählt.
§ 10.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist eine ausserordentliche Ersatzwahl anzuordnen.

D. Entschädigung

§ 11.
Der Vorstand kann für besondere Aufgaben einzelner Delegierter beim Volksschulamt eine Entschädigung beantragen.

D. Inkraftsetzung

§ 22.
Dieses Reglement tritt, vorbehältlich der Genehmigung durch die Bildungsdirektion, am 1. November 2013 in Kraft.

 

Für den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule des Kantons Zürich
Der Präsident:
Maag

 

 

Intro Animation Züri Wappen